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Terms and conditions for Regular Package 6 Monate

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Vorbemerkung

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) ergänzen die mit dem Mitglied individuell geschlossene Mitgliedschaft. Wir haben uns dabei um ein ausgewogenes Verhältnis der beiderseitigen Interessen bemüht. Die AGB gelten nur insoweit, als nicht abweichende Regelungen individuell vereinbart worden sind.

II. Nutzungen und Leistungen

1. Diese Mitgliedschaft gibt dem Mitglied das Recht, die vereinbarten Leistungen und Einrichtungen von CrossFit Main-Taunus innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu benutzen.

2. Geringfügige, insbesondere feiertags- oder saisonal bedingte Einschränkungen der Öffnungszeiten und Benutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen unserer Mitglieder müssen wir uns vorbehalten. Sie werden in jedem Fall rechtzeitig angekündigt. Die Beitragspflicht wird dadurch nicht eingeschränkt.

3. Ist CrossFit Main-Taunus nicht in der Lage, dem Mitglied die Inanspruchnahme gemäß Ziffer II.1. anzubieten, so braucht das Mitglied für die Dauer des Ausfalles der Inanspruchnahme den Monatsbeitrag nicht zu entrichten.

III. Gesundheit und Verhinderung

1. CrossFit Main-Taunus weist darauf hin, dass die Benutzung seiner Einrichtungen zu körperlichen Belastungen führen. Jedes Mitglied ist für seine Sport- und Belastungstauglichkeit selbst verantwortlich. Bei Zweifeln muss das Mitglied selbstständig ärztlichen Rat einholen. Liegen gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, welche die Sport- und Belastungstauglichkeit einschränken, hat das Mitglied CrossFit Main-Taunus darüber unverzüglich zu informieren.

2. Die Mitgliedschaft kann auf Antrag des Mitgliedes bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Einberufung zur Bundeswehr oder einer anderen unverschuldeten Verhinderung für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum (monatsweise; mindestens 1 Monat) ausgesetzt werden. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung bleibt davon unberührt. Die Mitgliedschaft verlängert sich in diesem Fall um die Dauer, in der sie ausgesetzt war. Während dieser Auszeit ist die Mitgliedschaft beitragsfrei. Das Recht des Mitgliedes zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

IV. Mitgliedsbeitrag

1. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung der Parteien unter Maßgabe von Ziffer IV.3. dieser AGB nach den jeweils gültigen Beitragssätzen. Diese werden in Preislisten bekannt gegeben. Das Mitglied kann diese Listen jederzeit einsehen. Sie sind auf Verlangen auszuhändigen.

2. Der Mitgliedsbeitrag besteht aus einer monatlichen Benutzungsgebühr. Der Mitgliedsbeitrag wird vorzugsweise monatlich per Lastschrift eingezogen. Ist eine monatliche Beitragszahlung vereinbart, ist der Monatsbeitrag spätestens am 5. Tag eines Monats fällig. Maßgeblich für die Zahlung ist der Eingang bei CrossFit Main-Taunus. Die Einweisungsgebühr für die Elements Class ist fällig zu Beginn der Einführung, also dem ersten Training im Rahmen der Elements Class. Sie ist zu entrichten für die zu Beginn der Mitgliedschaft anfallenden Einweisung, Dienstleistungen und Trainingszubehör. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

3. Mitgliedschaftslaufzeit und Beitrag sind aufeinander abgestimmt. Eine Beitragserhöhung während der Erstlaufzeit der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit ist CrossFit Main-Taunus berechtigt, den Mitgliedsbeitrag nach billigem Ermessen neu festzusetzen. Sie ist mindestens einen Monat zuvor anzukündigen.

4. Im Falle der Beitragserhöhung gemäß Ziffer IV.3. dieser AGB ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.

5. Nutzt das Mitglied Sondertarife (Aktionspreise, längere Mitgliedschaftslaufzeiten, o.ä.) und entfällt die diesem Tarif zugrunde liegende Privilegierung, ist CrossFit Main-Taunus darüber zu informieren. CrossFit Main Taunus ist in diesem Fall berechtigt, den Tarif unter Berücksichtigung der Interessen des Mitgliedes an den üblichen Tarif anzupassen.

6. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann fällig, wenn das Mitglied die Einrichtung aus in seiner Person liegenden Gründen nicht in Anspruch nimmt. Die Regelung unter Ziffer III bleibt davon unberührt.

7. Bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird die entsprechende Erhöhung direkt an das Mitglied weitergegeben.

V. Haftung

1. CrossFit Main-Taunus steht dafür ein, dass die Trainingseinrichtung keine Mängel aufweist, die den Gebrauch beeinträchtigen und dass bei ordnungsgemäßer Benutzung keine über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Gefahren für den Benutzer davon ausgehen.

2. Die Haftung von CrossFit Main-Taunus für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. CrossFit Main-Taunus haftet nicht für selbstverschuldete Unfälle oder Schäden des Mitgliedes. CrossFit Main-Taunus haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von CrossFit Main-Taunus oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen davon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von CrossFit Main-Taunus oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Mitglied den Anweisungen von CrossFit Main-Taunus zuwider handelt oder die Einrichtung von CrossFit Main-Taunus vorsätzlich oder grob fahrlässig in widriger Weise benutzt.

4. Das Mitglied haftet für Schäden, die es vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

5. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung sowie Geld wird keine Haftung übernommen.

VI. Mitgliedschaftslaufzeit

1. Die Mitgliedschaft wird auf eine bestimmte Erstlaufzeit geschlossen, die das Mitglied im Rahmen der von CrossFit Main-Taunus angebotenen Laufzeiten und Tarife frei wählen kann. Die Mitgliedschaftsdauer hat Einfluss auf die Höhe des monatlichen Beitrages.

2. Mitgliedschaftsbeginn ist jeweils der 1. eines Monats. Für die Teilnahme an der Elements Class ist am Anfang eine Gebühr zu entrichten. Sie beinhaltet entsprechende Einführungskurse, ein Kurzgespräch mit einem Coach sowie im Anschluss Teilnahme an Kursen für zwei Wochen.

3. Kündigt das Mitglied nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Erstlaufzeit, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit, maximal aber um weitere 12 Monate.

4. Krankheit, Wohnungswechsel im Umkreis von unter 50 km oder ähnliches entbinden das Mitglied grundsätzlich nicht von den Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft.

5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

VII. Schlussbestimmungen

1. Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse CrossFit Main-Taunus unverzüglich mitzuteilen, sofern diese für die Abwicklung der Mitgliedschaft von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen seiner Anschrift oder Bankverbindung.

2. CrossFit Main-Taunus ist berechtigt, die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder für die Dauer der Mitgliedschaft zu speichern.

3. Soweit CrossFit Main-Taunus eine Clubordnung und/oder Platzordnung veröffentlicht, wird diese Bestandteil dieser Mitgliedschaft.

4. CrossFit Main-Taunus ist zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied sich trotz Ermahnung nicht sportlich fair verhält, den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet oder wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

5. Änderungen und Ergänzungen dieser Mitgliedschaft sind schriftlich zu vereinbaren.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaft oder der AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.